07.09.2009 Behandlung erster Klasse: Kostenlose Extra-Beratung für Herzkranke
Bei koronaren Herzerkrankungen handelt es sich um eine Verengungen der Herzkranzgefäße, die zu Durchblutungsstörungen des Herzmuskels führen. Häufiges Symptom ist ein Engegefühl in der Brust. Wird die Krankheit nicht behandelt, können Herzrhythmusstörungen, Herzinsuffizienz oder Herzinfarkt eintreten.
Nun können betroffene Versicherte, die ebenfalls an dem „PlusProgramm KHK“ (Disease-Management-Programm/DMP) teilnehmen, einmal im Jahr eine Intensivberatung bei ihrem Arzt nutzen (Facharzt für Allgemeinmedizin, Facharzt für Innere Medizin, Praktischer Arzt oder Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin). Ob der behandelnde Mediziner am Programm teilnimmt, erfährt der Patient direkt in der Praxis oder auf der Homepage der DEUTSCHEN BKK.
Der Arzt überprüft die aktuell verwendeten Arzneien, weist den Patienten auf die Wichtigkeit der regelmäßigen Einnahme hin und klärt ihn über Risikofaktoren der Krankheit auf. Folgeerkrankungen wie im schlimmsten Fall ein Herzinfarkt sollen vermieden werden.
„Oft schenken Krankenkassen den gesunden Kunden sehr viel Aufmerksamkeit. Wir kümmern uns stärker um diejenigen, die uns am meisten brauchen: die Kranken“, erklärt Achim Kolanoski, Vorstandsvorsitzender der Deutschen BKK.
Neben Augen- und Nieren-Untersuchungen für Diabetiker und der Extra-Beratung für Patienten mit Atemwegserkrankungen ist dies die vierte kostenfreie Zusatzleistung für Chroniker, die 2009 eingeführt wird.
Kommentare zum Beitrag
Dr. Thorsten Heberlein
Thursday, 17-09-09 12:10
Sehr geehrter Herr Dr. Fruth,
vielen Dank für Ihr Interesse an unserem neuen Angebot "ExtraCheck KHK" und Ihre positive Bewertung.
Hinsichtlich der vertraglichen Leistungsinhalte und der damit verbundenen Honorierung bestehen folgende Festlegungen:
Bei bereits bestehender koronarer Herzerkrankung und Teilnahme an einem Disease-Management-Programm KHK der Deutschen BKK (sog. "PlusProgramm KHK")können im Rahmen dieses Vertrages bei allen in Frage kommenden Versicherten der Deutschen BKK maximal einmal im Kalenderjahr bei Durchführung folgender ärztlicher Leistungen:
- die Überprüfung der aktuellen Medikation
- eine Kontrolle der Compliance
- Aufklärung zur Reduktion von Risikofaktoren
- eine Darstellung der Auswirkung bei Nichtbeachtung oder unzureichender Anwendung der verordneten Arzneimittel
außerhalb der pauschalierten Gesamtvergütung zusätzlich 20,00 € direkt mit der Deutschen BKK abgerechnet werden.
Folgende Voraussetzungen seitens der Leistungserbringer bestehen dabei:
- Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung
- Facharzt für Allgemeinmedizin, Facharzt für Innere Medizin, parktischer Arzt oder Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
- Teilnahme an den Disease-Management-Programmen KHK (DMP) der Deutschen BKK.
Dr. Fruth
Wednesday, 16-09-09 00:24
Schön und gute Idee und wie wird dieses Beratungsgespräch honoriet?
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