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22.03.2010 Bumerang Konvergenzklausel

Rubrik: Gesundheitspolitik

Das war einmal anders gedacht. Die Konvergenzklausel, auch Stoiber-Klausel genannt, wurde 2007 von den Ländern Bayern und Baden-Württemberg im Zuge der letzten Gesundheitsreform mit viel Getöse und gegen viel Widerstand in den Gesundheitsfonds eingebaut. Die Klausel mit dem komplizierten Namen sollte dafür sorgen, dass im Rahmen des bundesweiten Finanzausgleichs der Krankenkassen die Ausgleichzahlungen pro Bundesland auf 100 Millionen Euro begrenzt werden. Die süddeutschen Länder wollten sich dadurch vor - aus ihrer Sicht übermäßigem – Finanzabfluss in ärmere Bundesländer schützen. Nach einem Jahr Gesundheitsfonds zeigt der Kassensturz jedoch: Die Konvergenzklausel fällt den süddeutschen Kassen jetzt auf die Füße.

Die Konvergenzgelder sind Vorschüsse, die beim Stichtag der Abrechnung zurückgezahlt werden müssen, wenn die Abschläge zu hoch kalkuliert sind. Das dies so kommen wird, war seit November 2009 bekannt. Die Zahlungen wurden von 760 Millionen auf 130 Millionen reduziert, für 2010 gibt es gar nichts mehr. Deshalb werden süddeutsche Krankenkassen Rückzahlungen in hoher dreistelliger Millionenhöhe leisten müssen. Voraussichtlich werden es jeweils ca. eine Viertelmillion Euro für Bayern und Baden-Württemberg sein. Nur schlecht, dass das Geld bereits vervespert ist. Deshalb wollen die Kassen das Geld nicht zurückzahlen.

Die Deutsche BKK kann die süddeutsche Protestwelle, die nun über Minister Rösler hereinschwappt, nicht unterstützen. Im Gegenteil, wir fordern Bundesgesundheitsminister Rösler auf, dem Drängen der betroffenen Länder auf Sonderkonditionen weiterhin standzuhalten. „Die betroffenen Krankenkassen hätten möglicherweise schon längst einen Zusatzbeitrag erheben müssen, wenn sie bereits seit November 2009 diese finanzielle Belastung in ihrer Planung berücksichtigt hätten. Sie können sich nicht einfach auf "Vertrauensschutz" berufen, sondern müssen genauso wirtschaften wie andere Kassen auch“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen BKK, Achim Kolanoski, letzte Woche.

Kommentare zum Beitrag

Anzeige: 1 - 3 von 3.
 

Deutsche BKK

Donnerstag, 08-04-10 12:21

@ forstamt

Der Zusatzbeitrag ist rechtlich gesehen eine öffentlich-rechtliche Forderung (z.B. wie Steuern oder andere Abgaben). Wenn der Zusatzbeitrag nicht gezahlt wird, wird ein Mahnverfahren eingeleitet. Mitglieder, die den Zusatzbeitrag nicht zahlen möchten, können die Krankenversicherung wechseln. Experten gehen aber davon aus, dass noch in diesem Jahr viele weitere Kassen einen Zusatzbeitrag erheben werden, in 2011 alle.

 

Theo

Freitag, 02-04-10 20:28

Welche Beweggründe hat die derzeitige Legeslative, ständig deutsches Geld ins Ausland zu transferieren?
Der Krieg ist seid langen beendet, 60 Jahre Frieden und kein Fortschritt?
Nur Niedergang in allen Bereichen, das kann´s doch nicht sein!
Was ist eigentlich hier los in der BRD?
Sollen wir uns bevorraten, bewaffnen und alles Staatliche negieren?

 

forstamt

Freitag, 02-04-10 14:58

Liebe BKK,

seid Jahrzehnten wird von meinem Lohn staatlich geregelt, KV-Beiträge einbehalten, die stetig steigen.
Nun soll ich 8€ zusätzlich in das Fass ohne Boden hineinwerfen.
Was wäre, wenn ich es nicht tue?

Rauswurf aus der KV...Gerichtsvollzieher...Zwangsvollstreckung..Kerkerhaft...Aberkennung der Staatsbürgerschaft?

Bitte um Antwort hier im Forum!

Mit freundlichen Grüßen

 
 

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