01.06.2010 Finanzierung der Kopfpauschale: Die Quadratur des Kreises
Bislang sind die prozentualen Beiträge von 14,9 Prozent für die Krankenversicherung für höhere Einkommen begrenzt. Arbeitgeber zahlen 7 Prozent, Arbeitnehmer zahlen den Rest (7 % + 0,9% Sonderbeitrag) bis zu einer sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Wer mehr verdient, zahlt trotzdem den Höchstbeitrag – und nicht mehr. Diese Grenze könnte nun angehoben werden. Dann zahlen besser Verdienende höhere Beiträge. Das Bundesgesundheitsministerium dementierte am 31. Mai diese Pläne, die bereits durch die Presse gehen. Aber woher soll das Geld kommen, wenn Bundesminister Rösler auf den Steuerausgleich über Steuergelder verzichten will? Genauer gesagt verzichten muss, da Bundesfinanzminister Schäuble angekündigt hat, die notwendigen Gelder nicht zur Verfügung zu stellen.
Es deutet viel hin auf Flickenschusterei. Es reicht politisch nicht aus, einfach die Beitragsbemessungsgrenze zu erhöhen und die Versicherten höher zu belasten. Der Rotstift muss auch bei den Ärzten angesetzt werden. Die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Dr. Doris Pfeiffer, forderte demnach auch bei den Honoraren für niedergelassene Ärzte und bei den Krankenhäusern einen Sparkurs. Nach Berechnungen des GKV-Spitzenverbands erhalten Ärzte in 2010 rund 4,7 Milliarden Euro mehr als noch vor drei Jahren. Freilich haben die Ärztevertreter die Forderung nach einer Minusrunde sogleich zurückgewiesen.
Bislang also steht noch nichts fest. Die Nebel werden sich frühestens nach der Klausur des Bundeskabinetts am nächsten Wochenende lichten. Dann will auch Bundesminister Rösler seine Pläne der gespannten Öffentlichkeit vorstellen.
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