30.03.2010 Gesundheitsvorsorge wird zum Pflichttermin
Seit Mitte 2008 entschließen sich immer mehr Bundesländer zu einem Melde- und Einladeverfahren zu den Vorsorgeuntersuchungen für Kinder. Ab dem 1. April werden auch die Eltern aller in Niedersachsen lebenden Kinder zu den Früherkennungsuntersuchungen U5 bis U8 eingeladen. So sollen die gesundheitlichen Risiken auch der Kinder erkannt werden, die sonst nicht in den Praxen erschienen wären. Hintergrund ist, dass die ersten U-Untersuchungen von den meisten Eltern zwar sehr gut wahrgenommen werden, die Teilnahme jedoch später abnimmt, vor allem bei Familien mit Migrationshintergrund und Problemfamilien.
Die Eltern erhalten neben der Einladung zu den Untersuchungen eine Rückmeldekarte. Darauf bestätigt der Arzt die Durchführung der entsprechenden Früherkennungsuntersuchung. Liegt nach Ablauf einer bestimmten Frist keine ärztliche Bestätigung vor, wird das zuständige Jugendamt unterrichtet. Über Hotlines und das Internet können sich Familien über das Verfahren informieren. Die Informationen stehen nicht nur auf Deutsch, sondern auch auf Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch und Arabisch bereit.
Versicherte der Deutschen BKK können bereits seit Mitte 2008 zusätzliche Kindervorsorgeuntersuchungen kostenlos in Anspruch nehmen. Um alterstypische Erkrankungen frühzeitig zu erkennen, bietet die Krankenkasse zwei zusätzliche Untersuchungen auf Versichertenkarte an. In den Untersuchungen U10 und U11 geht es um psychosoziale Erkrankungen, Verhaltens- und Sprachstörungen, Übergewicht sowie Allergien. Aber auch eine Beratung zum Medienverhalten der Kinder, Bewegungs- und Fitnesstipps sowie Gewaltprävention sind dabei wichtige Schwerpunkte.
Kommentare zum Beitrag
Keine Einträge
Kommentar abgeben
Mit der Abgabe eines Kommentars stimmen Sie unseren Kommentar-Richtlinien zu. Wir behalten uns die Löschung von Kommentaren vor, die gegen die Kommentar-Richtlinien verstoßen.








