19.08.2009 Ihre Apotheke versteht Sie nicht? Reden Sie Klartext!
Damit ist den Krankenkassen und den Patienten geholfen. Denn sie können in den meisten Fällen beim Umstieg auf ein Präparat einer Firma, mit der die Krankenkasse einen Rabattvertrag geschlossen hat, die Zuzahlungen oder eine Aufzahlung sparen. Die Deutsche BKK hat für rund 90 Prozent des generikafähigen Marktes Rabattverträge geschlossen.
Die Apotheken sind zur Mitarbeit verpflichtet.
Der Apotheker ist gesetzlich verpflichtet Versicherten bevorzugt die Produkte der Rabattpartner ihrer Krankenkasse abzugeben. Die Deutsche BKK hat jedoch festgestellt, dass die Umsetzung der Rabattverträge und damit die Vermeidung von Zuzahlungen für Sie häufig nur sehr zögerlich umgesetzt werden. Damit das in Zukunft noch besser funktioniert, sind auch Sie gefragt. Immer wenn Ihr Apotheker Ihnen ein Medikament geben will, für das er eine Zuzahlung verlangt, sollten Sie ihn nach einer günstigeren Alternative fragen. So können Sie viel Geld sparen.
Oder fragen Sie Ihren Arzt.
Natürlich können Sie auch Ihren Arzt bitten, ihnen zuzahlungsfreie Arzneimittel zu verordnen. In der Regel wird er das gerne tun, denn es schont auch sein Budget. Manchmal, in sehr seltenen Fällen, kann der Arzt aber aus therapeutischen Gründen auch einen Austausch von Medikamenten ausschließen. Dann muss er auf der Verordnung unbedingt das Aut – Idem - Feld ankreuzen. In diesen seltenen Fällen werden für Sie dann in der Regel auch Zuzahlungen anfallen. Eine solche Entscheidung trifft Ihr Arzt, wenn es keine absolut identischen Alternativen gibt oder wenn Sie z.B. zur Medikamentenunverträglichkeit neigen.
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