03.03.2010 Kopf oder Zahl – die Suche nach sozialem Ausgleich bei der Kopfpauschale
Fakt ist: Die Kopfpauschale entlastet zunächst die Gutverdiener und entlässt sie weitgehend aus dem Sozialausgleich. Insbesondere, wenn der geplante Sozialausgleich über die Mehrwertsteuer finanziert wird. Denn diese Steuer zahlen alle. Nach den Berechnungen des Bundesfinanzministeriums müsste, wenn man die Kopfpauschale von 140 Euro jetzt einführen würde, die Mehrwertsteuer um 2,5-4 Prozent erhöht werden. Alternativ könnten die Einkommenssteuer für alle um 3-5 Prozent oder der Spitzensteuersatz für alle Einkommen ab etwa 120.000 Euro jährlich auf 73 Prozent erhöht werden.
Damit würden 22 Milliarden Euro zusammenkommen. Diese Milliarden würden gebraucht, weil alle Versicherten mit einem monatlichen Einkommen bis zu ungefähr 1.800 Euro (jährlich 21.600 Euro) einen Zuschuss erhalten müssten. Wenn die Belastungsobergrenzen für die Einkommen denn so blieben, wie sie jetzt sind. Viele, viele Fragen, die auf eine Antwort warten.
Kommentare zum Beitrag
Deutsche BKK
Mittwoch, 17-03-10 11:07
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ebtosca
Montag, 08-03-10 13:35
Hatte schon 2-mal um Antwort wegen des Zusatzbetrages von € 8,-- gebeten nun kommt auch noch die "KOPFPAUSCHALE" . Ich habe, wie Sie wissen, eine Rente von 238,-- €. Haben Sie, oder unsere "tolle" Regierung dazu einen Vorschlag für mich? Hat sich dazu schon mal einer Gedanken gemacht?
Mit freundlichen Grüßen
Ihr KK-Mitglied
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