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04.03.2010 Millionengrab Schweinegrippe

Rubrik: Zahlen

2002 war es SARS, 2005 die Vogelgrippe und 2009 die Schweinegrippe. Alle vermeintlichen Pandemien haben gemein, dass die Angst der Menschen durch die Politik und Medien geschürt wurde und dass Gelder der Steuerzahler in Millionenhöhe in die Kassen der Pharmaindustrie flossen. Aber was passiert mit diesen Geldern, wenn sich die Pandemie doch nur zu einer regionalen Epidemie entwickelt?

Am 11. Juni 2009 rief die WHO die Alarmstufe sechs des Pandemieplans aus. Damit galt die Schweinegrippe offiziell als weltweite Seuche und setzte automatisch die geltenden Verträge zwischen der Pharmaindustrie und den Regierungen in Kraft. Für Deutschland war darin eine Anzahl von 112 Millionen Impfdosen – zwei pro GKV-Versichertem – definiert. Die Kosten wurden zwischen Staat und Krankenkassen geteilt, letztere zahlten die erste Hälfte. Als Anfang 2010 festgestellt wurde, dass eine Impfung ausreicht und sich zudem nur 10 Prozent der Versicherten impfen ließen, wurden 16 Millionen Impfdosen abbestellt und der Staat musste nicht mehr einspringen. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Krankenkassen jedoch bereits für das erste Drittel der Impfdosen in die Länder-Impffonds eingezahlt. Die abbestellten Impfdosen inklusive der Arzthonorare machten insgesamt ca. 224 Millionen Euro aus – genau die Summe, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen bereits gezahlt wurde.

Bekommen die Krankenkassen ihre Vorleistung für die abbestellten Impfdosen zurückgezahlt? Wenn ja, wann? Die ersten Rückzahlungen laufen zwar, allerdings ist dies Ländersache. So hat beispielweise Baden-Württemberg schon die vierte Rate gezahlt, während andere noch nicht einmal Auskunft über den Stand des Fonds geben.


Insgesamt hat die doch nicht zu einer Pandemie angewachsene Schweinegrippe die Krankenkassen und damit die Steuerzahler mindestens 1 Milliarde Euro gekostet. Die DEUTSCHE BKK fordert, dass die Pharmaindustrie strengeren Regeln unterworfen wird. Es kann nicht sein, dass ein Diktat der Pharmaindustrie bei den Vertragsverhandlungen mit den Bundesländern die Preise und Menge der Impfdosen bestimmt.

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