23.03.2010 Rösler vs. Pharmaindustrie
In Deutschland dürfen Arzneimittelhersteller ihre Preise ohne staatliche Regulierung festlegen – dieses Alleinstellungsmerkmal haben neben Deutschland nur noch Dänemark und Malta in der EU. Die Folge: Hierzulande sind die Arzneimittelkosten höher als in fast jedem anderen europäischen Land. Jetzt will Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) die steigenden Ausgaben bremsen. Dazu will er die Pharmaindustrie zu Preisnachlässen bei neuen, patentgeschützten und teuren Medikamenten zwingen. Kurzfristig erwägt Rösler Zwangsrabatte und eine zeitliche begrenzte Preisbindung, ein so genanntes Preismoratorium.
Langfristig sollen Pharmahersteller ihre Präparate weiterhin zu dem von ihnen selbst festgelegten Preis anbieten können – allerdings erst vorheriger nach Prüfung durch unabhängige Gutachter. Bei der Prüfung sollen auch – sofern vorhanden – Konkurrenzprodukte herangezogen werden. Hat das Medikament eine Alleinstellung, trifft jede Krankenkasse mit dem Hersteller eine Erstattungsvereinbarung. Steht das Präparat im Wettbewerb mit anderen, geht den Verhandlungen über einen Erstattungsvertrag eine Ausschreibung voraus. Kommt eine Vereinbarung nicht innerhalb eines Jahres nach Markteinführung zustande, beginnt eine Kosten-Nutzen-Analyse durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Das Verfahren endet mit der Festsetzung eines Höchstpreises. Nur dieser wird dann von den Kassen erstattet.
Die Pharmahersteller wehren sich gegen die Pläne. Seit 2002 hätten sie mehr als sieben Milliarden Euro an Zwangsrabatten geleistet. Bei Nachahmerpräparaten (Generika) gebe es zudem eine ruinöse Preisspirale. Die Krankenkassen dagegen begrüßen die geplanten Sparmaßnahmen bei den Arzneimittelkosten. Jedoch ist eine Kosten-Nutzen-Analyse durch eine unabhängige Institution (IQWiG) vor der Marktzulassung unumgänglich. Nur so könne verhindert werden, dass die Hersteller vor möglichen Rabattverhandlungen mit den Kassen die Preise anheben und so den Rabatt von vornherein mit einkalkulieren.
Kommentare zum Beitrag
Arbeiter
Samstag, 12-06-10 15:26
Da die EU heilig ist und dafür zig Milliarden bezahlt werden und alles "gleichgemacht" werden soll, dürfte doch das Recht bestehen, daß ich eine KV auch im europäischen Ausland abzuschließen zu dürfen.
Ansonsten besteht die Möglichkeit einer Klage in Brüssel.
EU-Recht für Alle!
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