06.07.2010 Wieviel darf Wahlfreiheit kosten?
Für Versicherte ist die sogenannte Mehrkostenregelung im Rahmen der Kostenerstattung nichts Neues. Wird z.B. beim Zahnersatz oder bei Hilfsmitteln die teurere Alternative zur Regelversorgung gewählt, muss die Differenz aus eigener Tasche bezahlt werden. Nach den Vorstellungen der Koalition soll ab 2011 die Möglichkeit eröffnet werden, in der Apotheke ein anderes als das rabattierte Produkt zu wählen. Bislang gilt seit 2007 die Verpflichtung, dass der Apotheker bei einem entsprechenden Rezept des Arztes das Arzneimittel abgeben muss, mit dem die Krankenkasse des Versicherten einen Rabattvertrag geschlossen hatte. Die Vorteile für Krankenkasse und Versicherten liegen auf der Hand: Krankenkassen können mit den Arzneimittelherstellern Rabatte aushandeln und die Preissenkung an die Versicherten in Form von Zuzahlungsbefreiungen für das entsprechende Produkt weitergeben. Billiger ist nicht gleich schlechter oder anders ausgedrückt: Teurer bedeutet nicht gleich bessere Qualität. Die Ausweitung der Wahlfreiheit ist nicht per se abzulehnen. Aber die Wahlmöglichkeit bei Rabatt-Arzneimitteln stärkt die pharmazeutischen Hersteller. Auf Kosten der Versicherten. Denn das Orginal-Präparat ist mit einer Eigenbeteiligung verbunden. Ist es das wert? Sagen Sie uns Ihre Meinung.
Kommentare zum Beitrag
paul
Mittwoch, 07-07-10 18:11
Pillen und sog. Präperate sind bis zu 10fach überteuert.
Das weiß die Kasse, die Politik und die Pharma.
Schon allein der irreführende Name "Betriebskrankenkasse" mit dem Zusatz "gesetzlich", ist ein Schlag in das Gesicht eines jeden Arbeiters!
Die Aufhebung des Sterbegeldes ist und bleibt verfassungswidrig, obwohl die BRD nicht einmal eine Verfassung besitzt.
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