15.04.2010 Zu hohe Krankenhausrechungen: Kassen zahlen zuviel
Jetzt fordern die gesetzlichen Krankenversicherungen Änderungen am bestehenden Prüfsystem. Aktuell sind die Kassen zur Prüfung von Krankenhausrechnungen verpflichtet. Stimmt der Rechungsbetrag des Krankenhauses mit dem der Kasse überein, muss letztere der Klinik zusätzlich zur Rechnung 300 Euro pro Fall als „Aufwandsentschädigung“ zahlen, da die Kliniken für die Überprüfung der Rechnungen Informationen zusammentragen müssen. Tauchen bei der Prüfung Unstimmigkeiten in den Rechnungen auf, gehen die Versicherer dem nach. Nach der Analyse des GKV-Spitzenverbandes ist dies bei zehn bis zwölf Prozent aller Abrechnungen notwendig. Davon sind 40 Prozent tatsächlich fehlerhaft. Konsequenzen für das Krankenhaus gibt es keine, es muss lediglich das zuviel berechnete Geld – durchschnittlich 1.100 Euro – zurückzahlen. So berechnete eine Klinik auch einmal 77.000 Euro für eine Herztransplantation, die gar nicht durchgeführt wurde.
Krankenhäuser rechtfertigen sich mit dem komplizierten Abrechnungssystem, das automatisch zu Fehlern führe. Allerdings lasse die Häufigkeit der entdeckten Fehler den „Rückschluss zu, dass Krankenhäuser bisweilen zu missbräuchlichen Mitteln greifen“, heißt es in dem Papier des GKV-Spitzenverbandes – Mittel, die die Krankenkassen jährlich rund 1,5 Milliarden Euro kosten. Versehen oder Absicht, in finanziell schwierigen Zeiten eine nicht zu verkraftende Summe. Für 2010 wird für die gesetzlichen Krankenversicherungen eine Finanzlücke von vier Milliarden Euro erwartet. Die Krankenkassen fordern eine Gleichbehandlung beider Seiten. Wer nach der Rechnungsprüfung im Recht sei, müsse 300 Euro erhalten. Dies wäre ein Anreiz für die Kliniken, korrekt abzurechnen.
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